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AGB´s

1. Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit keine sonstigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Andere Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden und von der Firma LIMAX Group GmbH (im folgenden LIMAX Group) bestätigt worden sind.

2. Angebote
Angebote der Firma LIMAX Group sind stets freibleibend. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Lieferungen und Leistungen
Verträge kommen erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden. Das Recht zu Teillieferungen bleibt der Firma LIMAX Group ausdrücklich vorbehalten. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, sofern die Ware oder Leistung zum vereinbarten Termin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Übergabe der Vertragsprodukte ohne Verschulden des Verkäufers, so können diese auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Firma LIMAX Group vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, wie z.B. unverschuldete verspätete Materialanlieferungen, höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe jeder Art etc.. Sollte die Firma mit einer Lieferung um mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich angesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist von seiner Lieferpflicht entbunden, wenn er seinerseits von seinen Vorlieferanten nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Qualität beliefert worden ist. Falls der Kunde von bestätigten Bestellungen ganz oder nur teilweise zurücktritt oder Verschiebungen von Lieferterminen vereinbart, die er zu vertreten hat, kann die Firma LIMAX Group ohne gesonderten Nachweis Schadensersatz gemäß dem Listenpreis der Bestellung geltend machen Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

4. Abnahme der Ware und Gefahrenübergang
Der Kunde hat unmittelbar nach Erhalt die Ware auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Reklamation innerhalb einer Frist von acht Tagen, so gilt die Ware als angenommen. Die Gefahr geht bei Übergabe des Vertragsprodukts an den Frachtführer oder eine andere Person, spätestens jedoch bei Übergabe an den Käufer oder dessen Beauftragte über. Soweit sich die Lieferung ohne Verschulden der Firma LIMAX Group verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über. Dies gilt ebenso für Rückgaben bzw. Rücksendungen nach Mängelbeseitigungen oder sonstiger Serviceleistungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Jede Rechnung der Firma LIMAX Group ist umgehend nach Erhalt der Ware, in bar ohne Abzug, zu begleichen, sofern nicht im Einzelfall andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist die Firma LIMAX Group berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 10 % geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Bei Zugriffen Dritter hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Firma LIMAX Group unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Dritte die Rechte des Verkäufers berücksichtigt. Bei Zahlungsverzug oder bei Vermögensverfall des Kunden darf der Verkäufer die Räume des Kunden betreten und die zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware an sich nehmen. Zu Test- oder Vorführzwecken gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum der Firma LIMAX Group.

7. Gewährleistung
Der Verkäufer versichert, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, behaftet sind. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software auszuschließen. Die Firma LIMAX Group übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden , die zurückzuführen sind auf unsachgemäßen Gebrauch, betriebsbedingte Abnutzung oder Verschleiß, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung, Brand, Blitzschlag, Feuchtigkeit und Explosion, es sein denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht die Ursache für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Firma LIMAX Group beginnen bei Lieferung an den Kunden und enden nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, es sei denn, eine Verlängerung wurde vereinbart. Des weiteren gibt die Firma etwaige weitergehende Garantie- oder Gewährleistungsansprüche der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Kosten für die Nachbesserung übernimmt der Verkäufer. Ergibt die Prüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist der Verkäufer berechtigt, alle Kosten an den Kunden weiterzugeben.

8. Haftung
Die Haftung der Firma LIMAX Group beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war. Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn.


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Stand: Februar 2005

Limax Group GmbH